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Prozessvertretung bei Handelsstreitigkeiten

Prozessvertretung bei Handelsstreitigkeiten.

 

Die Anwaltskanzlei  Kostov & Partner  bietet Ihnen Rechtsvertretung in folgenden Bereichen:

- Rechtsverteidigung in Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Verwaltungsstreitigkeiten

- nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit bei Handelsstreitigkeiten;

- Einzug von Forderungen aus Bankdarlehen;

- Einzug von Handelsforderungen;

- Steuerangelegenheiten;

- Verwaltungssachen im Zusammenhang mit Zollbeziehungen, Import und Export von Waren;

- Verwaltungssachen im Zusammenhang mit Marken, Geschmacksmustern und Patenten;

- Konzentrations-, Monopol- und Kartellrecht - Vertretung in Verwaltungsverfahren zum Schutz natürlicher Monopole vor der CPC;

- Konzessionen, öffentliche Aufträge - Einspruch gegen Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber bezüglich

 öffentliche Auftragsvergabe;

- Versicherungsfälle

- Verfahrensvertretung vor Sondergerichten – Kommission für Wettbewerbsschutz; Kommission für den Schutz personenbezogener Daten; Kommission für Verbraucherschutz; Kommission zum Schutz vor Diskriminierung;

- Bankrecht;

 

Prozessuale Vertretung in Schiedsgerichtsstreitigkeiten.

 

Die Anwälte  der Kanzlei  Kostov & Partner  verfügen über langjährige Berufserfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten vor Schiedsgerichten in Bulgarien sowie vor internationalen Schiedsgerichten (z. B. der WIPO). Die Schiedsgerichtsbarkeit ist die höchste Ausprägung des Dispositivprinzips in Zivilverfahren. Ihr Fundament ist die Verfügungsgewalt der Parteien über ihre privaten Vermögensverhältnisse. Mit dieser Verfügungsgewalt können sie das strittige Rechtsverhältnis selbst durch eine Vergleichsvereinbarung beilegen oder einen Dritten ihrer Wahl mit der Beilegung des Streits beauftragen.

 

Im Gegensatz zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Schiedsinstitution mit dem Ziel gegründet, eine unbegrenzte Anzahl von Streitigkeiten zu lösen, die ihr künftig zugewiesen werden können. Aus dieser Sicht ist sie dauerhaft einsatzbereit. Es handelt sich um eine nichtstaatliche (öffentliche) Schiedsinstitution, die die Durchführung von Schiedsverfahren in den ihr zugewiesenen Fällen verwaltet. Sie verfügt daher über Organe (Vorsitzender, Präsidium, Sekretariat usw.) sowie über Regeln, die keinen Rechtsakt darstellen. Ihre Verbindlichkeit für die Streitparteien beruht auf ihrer Zustimmung, den Streit der Institution zuzuweisen, und für die Schiedsrichter auf ihrer Zustimmung, die Streitbeilegung im Namen der Institution zu übernehmen.

 

In der Republik Bulgarien gibt es ein Schiedsgericht bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer. Damit ein Streitfall an das Schiedsgericht verwiesen werden kann, muss zwischen den Parteien eine Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel) geschlossen werden. Darin erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass künftige Streitigkeiten zwischen ihnen von einem Schiedsgericht beigelegt werden und akzeptieren dessen Entscheidung. Weitere beliebte Schiedsgerichte für Handelsstreitigkeiten sind die in Plovdiv, Burgas und Varna.

 

Wenn Sie einen Rechtsanwalt, einen Spezialisten für Handelsrecht und Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Plovdiv benötigen, kontaktieren Sie bitte das Team  der Anwaltskanzlei  „Kostov und Partner“  jetzt und hier:

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