
Wahrung der Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine internationale Justizinstitution des Europarats, die eingerichtet wurde, um die Einhaltung und den Schutz international anerkannter Rechte und Freiheiten gemäß der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf dem Gebiet der 47 Mitgliedstaaten des Europarats zu überwachen.
Die EMRK ist ein internationales Gremium, an das sich jede natürliche oder juristische Person wenden kann, wenn sie alle Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft hat und die nationale Rechtsordnung ihre Rechte und legitimen Interessen dennoch nicht schützen konnte.
Das Verfahren vor dem EGMR beginnt mit der Einreichung eines Antrags innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes der letztmöglichen Instanz im Hoheitsgebiet des Landes. Der Antrag legt die gesamte Sach- und Rechtslage dar und begründet den behaupteten Verstoß sowie die Höhe des vom Staat (in diesem Fall Bulgarien) geforderten Schadensersatzes.
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Menschenrechtsschutzes unterstützen wir Sie gerne bei der Beratung, inwieweit die Voraussetzungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Ihrem Fall vorliegen, sowie bei der Einreichung einer Beschwerde bei einem Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vor dem EGMR professionell vertritt und wahrnimmt.
Wenn Sie einen auf Menschenrechte spezialisierten Anwalt in Plovdiv benötigen, kontaktieren Sie bitte jetzt und hier das Team von „Kostov und Partner“ :
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