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Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht in Plovdiv und Sofia. Anwalt für Handelsrecht in Plovdiv und Sofia.

 

 

Strukturierung von Holdinggruppen.

Eine Holdinggesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Ziel es ist, sich in irgendeiner Form an anderen Unternehmen zu beteiligen oder an deren Geschäftsführung teilzunehmen, mit oder ohne eigene Produktions- oder Handelstätigkeit. Die Handelsunternehmen einer Holdinggesellschaft sind unselbständig und werden im Gegensatz zur Muttergesellschaft als Tochtergesellschaften bezeichnet. Tochtergesellschaften sind Unternehmen, an denen die Muttergesellschaft (Holding genannt) direkt oder indirekt mindestens 25 % der Aktien oder Anteile besitzt oder kontrolliert oder direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder bestimmen kann. Tätigkeitsgegenstand einer Holdinggesellschaft in Bulgarien können sein: Erwerb, Verwaltung, Bewertung und Veräußerung von Beteiligungen an bulgarischen und ausländischen Unternehmen; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Anleihen; Erwerb, Bewertung und Veräußerung von Patenten; Finanzierung von Unternehmen, an denen die Holdinggesellschaft selbst beteiligt ist. Die Holdinggesellschaft darf sich nicht an einem Unternehmen beteiligen, das keine juristische Person ist; Lizenzen erwerben, die nicht für die von ihr kontrollierten Unternehmen bestimmt sind; Immobilien erwerben, die für ihre Dienstleistungen nicht erforderlich sind.

Die Holdinggesellschaft hat ihre eigene Rechtssemantik, obwohl ihr Rechtsrahmen noch nicht vollständig in der Praxis Anwendung gefunden hat. Die Holdinggesellschaft unterliegt zudem einem besonderen Steuersystem, das von den Steuerbehörden noch nicht festgelegt wurde. Der rechtliche Aspekt ist hingegen geregelt. Die Holdinggesellschaft besteht aus zwei Teilen: der Holdinggesellschaft und den Tochtergesellschaften. Ihre Beziehungen müssen folgende formale Kriterien erfüllen:

Die Holdinggesellschaft muss eine Kapitalgesellschaft sein. Mindestens 25 % des Kapitals der Holdinggesellschaft müssen aus Aktien oder Anteilen an Unternehmen bestehen. Mindestens 25 % des Kapitals jeder Tochtergesellschaft müssen sich im Besitz der Holdinggesellschaft befinden. Welchen Unterschied macht es, ob wir eine Holdinggesellschaft haben oder nicht? Die Unternehmen der Holdinggesellschaft sind separate juristische Personen und daher jedes von ihnen ein separates Steuersubjekt. Jedes von ihnen zahlt Steuern auf Gewinne und berechnet Dividenden für die Holdinggesellschaft, wo diese wiederum besteuert werden. Es kommt zu einer Doppelbesteuerung desselben Einkommens.

Der Prozess der Eintragung und Registrierung von Handelsgesellschaften ist mit einer Reihe rechtlicher Besonderheiten und Probleme verbunden, die gleich zu Beginn der Firmenregistrierung berücksichtigt werden sollten, unabhängig davon, ob die Registrierung von ET, OOD, EOOD, AD usw. gemäß dem Handelsgesetz oder die Registrierung von DZZD gemäß dem Gesetz über Verpflichtungen und Verträge erfolgt.

 

Übernahme, Fusion, Fusion und Spaltung, Verkauf von Anteilen und Anteilen

Das Team der Anwaltskanzlei Kostov & Partner  berät Sie bei der Umwandlung Ihrer Handelsgesellschaft in folgenden Fällen: 

 

Eine Verschmelzung ist jede Umwandlung, bei der die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer oder mehrerer sich umwandelnder Gesellschaften werden auf eine bestehende übernehmende Gesellschaft übertragen und die sich umwandelnden Gesellschaften werden ohne Liquidation aufgelöst;

2. Die Aktionäre oder Gesellschafter der sich umwandelnden Gesellschaften erhalten von der übernehmenden Gesellschaft Aktien oder Anteile. Als Verschmelzung gilt auch jede Umwandlung, bei der sämtliche Aktiva und Passiva einer sich umwandelnden Gesellschaft auf eine übernehmende Gesellschaft übertragen werden, die sämtliche Aktien oder Anteile der sich umwandelnden Gesellschaft besitzt, und die sich umwandelnde Gesellschaft ohne Liquidation aufgelöst wird.

 

Eine Verschmelzung ist jede Umwandlung, bei der die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zweier oder mehrerer sich umwandelnder Gesellschaften werden auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen und die sich umwandelnden Gesellschaften werden ohne Liquidation aufgelöst;

2. Den Aktionären oder Gesellschaftern der sich umwandelnden Gesellschaften werden Aktien oder Anteile der neu gegründeten Gesellschaft ausgegeben.

 

Eine Division ist jede Transformation, bei der die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer sich umwandelnden Gesellschaft auf zwei oder mehr bestehende oder neu gegründete Gesellschaften übertragen werden und die sich umwandelnde Gesellschaft ohne Liquidation aufgelöst wird;

2. Den Aktionären oder Gesellschaftern der sich umwandelnden Gesellschaft werden Aktien oder Anteile jeder der bestehenden oder neu gegründeten Gesellschaften im Verhältnis zu den Aktien oder Anteilen ausgegeben, die die Aktionäre oder Gesellschafter der sich umwandelnden Gesellschaft halten.

 

Eine Trennung ist jede Transformation, für die die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. eine oder mehrere der getrennten Tätigkeiten einer sich umwandelnden Gesellschaft auf eine oder mehrere bestehende oder neu gegründete Gesellschaften übertragen werden, während die sich umwandelnde Gesellschaft nicht aufgelöst wird und mindestens eine getrennte Tätigkeit beibehält;

2. Den Aktionären oder Gesellschaftern der sich umwandelnden Gesellschaft werden Aktien oder Anteile der bestehenden oder neu gegründeten Gesellschaften im Verhältnis zu den Aktien oder Anteilen ausgegeben, die sie an der sich umwandelnden Gesellschaft halten.

 

Übertragung einer separaten Aktivität

Bei der Übertragung einer separaten Aktivität handelt es sich um eine Umwandlung, bei der eine, mehrere oder alle separaten Aktivitäten einer sich umwandelnden Gesellschaft auf eine oder mehrere bestehende oder neu gegründete Gesellschaften übertragen werden und die bestehenden oder neu gegründeten Gesellschaften im Gegenzug Aktien oder Anteile zugunsten der sich umwandelnden Gesellschaft ausgeben und die sich umwandelnde Gesellschaft nicht aufgelöst wird.

 

Ein Aktien- oder Anteilstausch ist eine Umwandlung, für die gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. die übernehmende Gesellschaft infolge der Umwandlung mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Aktien oder Anteile der übertragenden Gesellschaft besitzt oder, wenn sie bereits über einen solchen Kapitalanteil verfügt, einen zusätzlichen Anteil an den Aktien oder Anteilen erwirbt;

2. die Aktionäre oder Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ihre Aktien oder Anteile gegen die Ausgabe von Aktien oder Anteilen durch die übernehmende Gesellschaft eintauschen.

 

Zusätzliche Barzahlungen und Nichtausgabe von Aktien oder Anteilen.

Bei Fusionen, Übernahmen, Spaltungen, Abspaltungen und beim Austausch von Aktien oder Anteilen zur Erreichung eines gleichwertigen Umtauschverhältnisses können den Aktionären oder Gesellschaftern der sich umwandelnden oder übernommenen Gesellschaften Barzahlungen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Nennwerts der im Zuge der Umwandlung ausgegebenen Aktien oder Anteile geleistet werden.

 

Erstellung von Management- und Kontrollverträgen

Das Team von  „Kostov und Partner“  berät Sie im Zusammenhang mit Verträgen zur Geschäftsführung und Kontrolle einer Handelsgesellschaft. Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer werden durch einen Vertrag über die Übertragung der Geschäftsführung geregelt, der im Namen der Gesellschaft schriftlich durch eine von der Gesellschafterversammlung oder vom Alleineigentümer ermächtigte Person abgeschlossen wird. Beim Abschluss eines solchen Vertrags sollte auch die Grundvergütung festgelegt werden, die die Gesellschaft monatlich zu zahlen hat und die nicht von den finanziellen Ergebnissen des geführten Unternehmens abhängt. Die freie Gestaltung des Vertragsinhalts ermöglicht eine größtmögliche Annäherung an das Regime von Arbeitsverhältnissen. In diesem Zusammenhang beraten Sie die Anwälte von  „Kostov und Partner“  auch im Zusammenhang mit Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen gemäß dem Einkommensteuergesetz sowie im Hinblick auf die Vergütung für persönliche Arbeit, die in Gesellschaften und Genossenschaften von Gesellschaftern, Aktionären und Mitgliedsgenossen geleistet wird.

 

Wenn Sie einen Rechtsanwalt, einen Spezialisten für Gesellschaftsrecht in der Stadt Plovdiv benötigen, kontaktieren Sie bitte das Team  der Anwaltskanzlei  „Kostov und Partner“  jetzt und hier:

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