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„KOSTOV UND PARTNER“ – WER SIND WIR?

 

 

"Kostov & Partners"  ist eine hochspezialisierte  Anwaltskanzlei in Plovdiv , die sich auf das Zivilrecht spezialisiert hat   – insbesondere auf Handelsrecht, Schuldrecht, Kartellrecht, Zwangsvollstreckung, geistiges Eigentum und Menschenrechte.  Ziel der Kanzlei  ist es, ein breites Spektrum an Mandanten, Händlern und Verbrauchern zu beraten und ihnen die bestmögliche Rechtsberatung für ein konkretes Rechtsproblem zu bieten.

 

Das Team von  „Kostov und Partner“  konzentriert sich auf die Bereitstellung hochwertiger Rechtsdienstleistungen für bulgarische und ausländische Unternehmen, Investoren, Händler und Unternehmenszweige, die ihre kommerziellen Interessen durch den Erhalt korrekter und genauer Informationen über ihre Rechte im Bereich des  Handelsrechts umfassender verwirklichen möchten .

 

Die Anwälte von  „Kostov & Partners“  haben bewährte Verfahren entwickelt, um bulgarischen und ausländischen Investoren qualifizierte Rechtsgutachten und  Rechtsberatungen  in verschiedenen Rechtsbereichen zu erteilen, wie etwa: Gründung lokaler Handelsgesellschaften und solcher mit ausländischer Beteiligung und deren Eintragung ins Handelsregister, Registrierung von Handelsvertretungen und Zweigniederlassungen ausländischer juristischer Personen, Verfahrensvertretung vor Gericht bei Handelsstreitigkeiten, Beratungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie umfassende Rechtsdienstleistungen für die Handelstätigkeit ausländischer Investoren in Bulgarien.

 

Die Anwälte von  „Kostov und Partner“  verfügen über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Schiedsstreitigkeiten vor allen Schiedsgerichten des Landes, im Abschluss von Schiedsvereinbarungen und der außergerichtlichen Beilegung von Schiedsfällen, in der Ausarbeitung von Schiedsklauseln für Verträge usw.

 

Das Team von  „Kostov & Partners“ verfügt über langjährige Erfahrung in der prozessualen Vertretung in  Menschenrechtsstreitigkeiten   vor  dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte  in Straßburg (EGMR). Der EGMR ist ein Organ des Europarats, dessen Gerichtsbarkeit sich auf alle Mitgliedstaaten des Europarats erstreckt, die die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert haben, und alle Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung und Anerkennung der Konvention in Bezug auf internationale Fälle und Beschwerden von Einzelpersonen umfasst.

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